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Software  <> Abrechnung 


 
Besonderheiten

Automatischer Rechnungslauf nach verschiedenen Auswahlkriterien
Automatische Abrechnung von Leistungsgruppen im SGB V-Bereich
 
Berücksichtigung von Qualitätszuschlägen
Zusatzvermerke zu jeder Rechnung, wie z.B. Lastschriftvermerk
Einfache und umfangreiche Korrekturmöglichkeit
unkomplizierte Übergabe an eine externe Finanzbuchhaltung und DTA
Für eine vergrößerte Ansicht klicken Sie bitte auf das Bild!
 
Kurzbeschreibung
Eine zeitnahe Leistungsabrechnung mit den verschiedenen Kostenträgern schafft Liquidität. Wesentlich für den pünktlichen Zahlungseingang ist eine fehlerfreie und unanfechtbare Rechnungslegung, die alle vertraglichen Besonderheiten der einzelnen Kostenträgergruppen berücksichtigt.
Die Basis jeder Rechnung ist der Leistungsnachweis. Die optimale Vorbereitung der Leistungsabrechnung beginnt  mit dem genauen Soll/Ist-Abgleich der monatlichen Leistungsnachweise. Mit VEMA System erkennen Sie ohne Mühe entsprechende Abweichungen bei tatsächlich erbrachten und abzurechnenden Leistungen.
Beim Rechnungslauf erstellt VEMA System die Rechnungen entsprechend der vordefinierten Kostenverteilung, d.h. die auftragsspezifische Aufteilung der Gesamtkosten auf unterschiedliche Kostenträger wird genauestens überwacht. Darüber hinaus können Sie jede Rechnung auch manuell nacharbeiten.
Mit VEMA System haben Sie die gesamte Pflegesituation beim Klienten für den betrachteten Monat im Blick und können somit auch Gesetzbuch übergreifende Abrechnungsmodelle ganz einfach umsetzen. Mit gleicher Arbeitsweise lassen sich erbrachte Einzelleistungen zu abrechenbaren Leistungsblöcken zusammenfassen (z.B. SGB V-Modell in Berlin).
Beim Drucken erstellt VEMA System automatisch eindeutige Rechnungsnummern und stellt die Rechnungen für die Buchhaltung in das Rechnungsbuch. Über ein Zusatzmodul FIBU-Schnittstelle können Sie die Rechnungsdaten an eine externe Finanzbuchhaltung z.B. im Datev- oder KHK-Format übergeben.
Selbstverständlich ist die Bereitstellung der Abrechnung zum Datenträgeraustausch nach §302 SGB V und §105 SGB XI gewährleistet.
 

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